Unterrichtsentgelte, gültig ab 01.09.2023

Instrumentalunterricht

Einzelunterricht 30 Minuten

Einzelunterricht 45 Minuten

Gruppenunterricht 45 Min 2 Personen

Gruppenunterricht 45 Min 3 Personen

 

Elementarbereich

Musikgarten für Babys bis 18 Monate

Musikgarten Phase 1 von 18 Mo - 3,5 J.

Musikgarten Phase 2 von 3,5 J. - 4,5 J.

MusiKater ab 4 J. (Vorschüler bis Einschulung)

Musikalische Grundausbildung 1. / 2. Klasse Grundschule

 

632,00 € / Jahr

948,00 €/ Jahr

474,00 € / Jahr

316,00 €/ Jahr

 

 

93,00 € / 16x pro Halbjahr

93,00 € / 16x pro Halbjahr

93,00 € / 16x pro Halbjahr

182,00 € / Jahr 

182,00 € / Jahr 

 

 

nur auf Antrag bei der Musikschulleitung

 

 

 

 

 

 

 

Dauer: 2 Jahre

Entgeltzuschläge

Hauptwohnsitz

Auswärtigenzuschlag

ohne Mitwirkung in

einem Orchester

Auswärtigenzuschlag

bei Mitwirkung

im NWO

Auswärtigenzuschlag

bei Mitwirkung

im JBO

Auswärtigenzuschlag

bei Mitwirkung

im SBO

Volkach und Ortsteile

0%

0%

0%

0%

Sommerach

30%

20%

15%

0%

Nordheim

30%

20%

15%

0%

Alle anderen

60%

40%

30%

0%

Zuschüsse externer Gemeinden

Die Stadt Prichsenstadt und der Markt Schwarzach fördern den Instrumentalunterricht von Kindern bis 18 Jahren mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde mit einer jährlichen Pauschalsumme.

Die Gemeinde Sommerach bezuschusst den Unterricht von Kindern bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Sommerach mit der Hälfte des jeweils anfallenden Zuschlags.

Die Gemeinde Nordheim bezuschusst den Unterricht von Kindern bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Nordheim mit der Hälfte des jeweils anfallenden Zuschlags.

Die Abwicklung aller externen Zuschüsse erfolgt zwischen der Musikschule und der jeweiligen Gemeinde. 

Bläserklassenentgelte

mit Wohnsitz in Volkach und Ortsteilen

mit Wohnsitz in Sommerach

mit Wohnsitz in Nordheim

Alle anderen Orte

624,00 € / Jahr

757,20 € / Jahr

757,20 € / Jahr

871,20 € / Jahr

Erläuterung zu den Bläserklassenentgelten

Die Bläserklassengebühren enthalten die Gebühren für den Unterricht, für das Leihinstrument über die Dauer von 2 Jahren, für Gesamtproben, für die Instrumentenversicherung und für die Bläserklassenliteratur.