Instrumentalunterricht
Einzelunterricht 30 Minuten
Einzelunterricht 45 Minuten
Gruppenunterricht 45 Min 2 Personen
Gruppenunterricht 45 Min 3 Personen
Elementarbereich
Musikgarten für Babys bis 18 Monate
Musikgarten Phase 1 von 18 Mo - 3,5 J.
Musikgarten Phase 2 von 3,5 J. - 4,5 J.
MusiKater ab 4 J. (Vorschüler bis Einschulung)
Musikalische Grundausbildung 1. / 2. Klasse Grundschule
632,00 € / Jahr
948,00 €/ Jahr
474,00 € / Jahr
316,00 €/ Jahr
93,00 € / 16x pro Halbjahr
93,00 € / 16x pro Halbjahr
93,00 € / 16x pro Halbjahr
182,00 € / Jahr
182,00 € / Jahr
nur auf Antrag bei der Musikschulleitung
Dauer: 2 Jahre
Hauptwohnsitz | Auswärtigenzuschlag ohne Mitwirkung in einem Orchester | Auswärtigenzuschlag bei Mitwirkung im NWO | Auswärtigenzuschlag bei Mitwirkung im JBO | Auswärtigenzuschlag bei Mitwirkung im SBO |
Volkach und Ortsteile | 0% | 0% | 0% | 0% |
Sommerach | 30% | 20% | 15% | 0% |
Nordheim | 30% | 20% | 15% | 0% |
Alle anderen | 60% | 40% | 30% | 0% |
Die Stadt Prichsenstadt und der Markt Schwarzach fördern den Instrumentalunterricht von Kindern bis 18 Jahren mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde mit einer jährlichen Pauschalsumme.
Die Gemeinde Sommerach bezuschusst den Unterricht von Kindern bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Sommerach mit der Hälfte des jeweils anfallenden Zuschlags.
Die Gemeinde Nordheim bezuschusst den Unterricht von Kindern bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Nordheim mit der Hälfte des jeweils anfallenden Zuschlags.
Die Abwicklung aller externen Zuschüsse erfolgt zwischen der Musikschule und der jeweiligen Gemeinde.
Schüler*innen mit Wohnsitz in Volkach und Ortsteilen
Schüler*innen mit Wohnsitz in Sommerach
Schüler*innen mit Wohnsitz in Nordheim
Alle anderen Schüler*innen
624,00 € / Jahr
757,20 € / Jahr
757,20 € / Jahr
871,20 € / Jahr
Die Bläserklassengebühren enthalten die Gebühren für den Unterricht, für das Leihinstrument über die Dauer von 2 Jahren, für Gesamtproben, für Instrumentenversicherung, für Bläserklassenliteratur.