Entgelte, Entgelterhebung, Ermäßigungen Schuljahr 2024/2025

Die Preisunterschiede der Entgelte ergeben sich aus den unterschiedlich hohen Zuschüssen der jeweiligen Gemeinden.

Entgelte, Entgelterhebung, Ermäßigungen

Neben den in der Entgelttabelle berücksichtigten Zuschüssen der Stadt Volkach und der Gemeinden Sommerach und Nordheim, fördern auch die Stadt Prichsenstadt und der Markt Schwarzach den Instrumentalunterricht von Kindern bis 18 Jahren mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde mit einer jährlichen Pauschalsumme.

Entgelterhebung

Die Schülerinnen und Schüler der Musikschule erhalten zu Beginn des Schuljahres eine Jahresrechnung über ihre Unterrichtsentgelte und ihrer jeweiligen Mandatsreferenznummer. Der Jahresrechnung sind die jeweiligen Fälligkeitstermine zu entnehmen. Im Falle des Entgelteinzugs per SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug in vier Jahresraten zum 15. November, 15. Januar, 15. März und 15. Juni. Bei fehlerhaften Angaben im SEPA-Mandat bzw. bei Nichtdeckung des Kontos bei Einzug wird eine Rücklastgebühr in Höhe von 6 € zuzüglich der Fälligkeitssumme berechnet. Im Falle von Überweisung ist der komplette Jahresbeitrag zum 15. November in voller Höhe zu begleichen.

Geschwister-Ermäßigung

Für jedes 2. gemeldete Kind aus einer Familie wird eine Ermäßigung von 10%, für das 3. Kind 20% und für das 4. Kind 30% gewährt. Die Reihenfolge der Berechnung richtet sich nach dem Geburtsdatum der Schülerinnen und Schüler. Erwachsene werden bei der Ermäßigung nicht berücksichtigt. Über Anträge auf Entgeltermäßigung aus sozialen Gründen entscheidet der Vorstand.

Orchester-Ermäßigung

Die Stadt Volkach unterstützt auswärtige Orchestermitglieder der Musikschule mit einem finanziellen Zuschuss zum Instrumentalunterricht (siehe Entgelttabelle).

Erläuterung zu den Bläserklassenentgelten

Die Bläserklassengebühren enthalten die Gebühren für den Unterricht, für das Leihinstrument über die Dauer voneinem Jahr, die Gesamtproben, die Instrumentenversicherung und die Bläserklassenliteratur.